Unico Treuhand AG

Was geschieht, wenn ich versehentlich zuviel in die Säule 3a eingezahlt habe?

Es kommt hin und wieder vor, dass aus Versehen zuviel in die Säule 3a einbezahlt worden ist.

Die von der Versicherungseinrichtung bzw. Bankstiftung ausgestellte jährliche Einzahlungsbescheinigung bestätigt immer den tatsächlich einbezahlten Betrag. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für den Abzug in der Steuererklärung.

Der zuviel einbezahlte Betrag ist definiert als der Betrag, der den gesetzlichen Maximalbetrag überschreitet.(Die genauen Beiträge sind unter den Sozialversicherungsbeiträgen aufgeführt)

Wer zuviel einbezahlt hat, erhält von der zuständigen Steuerverwaltung eine Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung muss der zuviel einbezahlte Betrag bei der Versicherung oder Bank zurückgefordert werden.

Es ist nicht möglich, einen Betrag innerhalb des erlaubten Maximalbeitrages zurückzufordern. Hier gilt, was einbezahlt worden ist, verbleibt auch in der Säule 3a. Ausnahmen bilden nur die gesetzlich erlaubten Vorbezüge.

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